Aufgepasst !!!! Sollte in Ihrer betrieblichen Feuerversicherung die Klausel 3602 mit vereinbart sein, so haben Sie einiges zu beachten. Werden nämlich „Obliegenheiten“ nicht erfüllt, kann der Versicherer im Schadensfall die Regulierung ablehnen.
Die Klausel 3602
- Der Versicherungsnehmer hat die elektrischen Anlagen alle ___ Monate auf seine Kosten durch einen von der Zertifizierungsstelle der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannten Sachverständigen prüfen und sich ein Zeugnis darüber ausstellen zu lassen. In dem Zeugnis muss eine Frist gesetzt sein, innerhalb derer Mängel beseitigt und Abweichungen von den anerkannten Regeln der Elektrotechnik, insbesondere von den einschlägigen VDE-Bestimmungen, sowie Abweichungen von den Sicherheitsvorschriften, die dem Vertrag zugrunde liegen, abgestellt werden müssen.
- Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das Zeugnis unverzüglich zu übersenden, die Mängel fristgemäß zu beseitigen und dies dem Versicherer anzuzeigen.
Die Wiederholungsprüfung ist in jedem Fall eine Bringschuld des Versicherungsnehmers, die er auf eigene Kosten zu erbringen hat. Die Prüffristen legt der Versicherer fest.
Prüfumfang
Hinweis: Bei der Prüfung der elektrischen Anlage nach Klausel 3602 wird die ordnungsgemäße Elektroprüfung gemäß DGUV V3 vorausgesetzt.
Besichtigen: Besichtigt wird alles von der Mittelspannungsanlage (falls vorhanden) bis zur letzten Steckdose
Sämtliche Schaltanlagen und Verteiler
Alle Kabel- und Leitungsanlagen
Beleuchtungsanlagen, Überspannungsschutz, Erdung und Schutzpotentialausgleich
Durchführungen, Schottungen sowie Befestigungen von elektrischen Einrichtungen
Temperaturmessungen mittels Thermografiekamera
Prüfen von Schutzeinrichtungen sofern möglich
Messen(bei Bedarf / umfänglich oder stichprobenartig) von Isolationswiderständen, Schleifenwiderstände, RCD Betriebsmittel sowie Ströme in Neutralleiter, Schutzleiter oder Schirmen
Wer darf die Prüfung durchführen ?
Die Prüfung darf nur von einem VdS-anerkannten Sachverständigen zum Prüfen elektrischer Anlagen durchgeführt werden.
Bin ich sicher wenn die Klausel 3602 nicht in den Versicherungsunterlagen genannt wird ?
Nein ….. es gibt in den Allgemeinen Bedingungen zur Feuerversicherung (AFB) sogenannte „Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles“
Das sind zum Beispiel:
Die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglichen vereinbarten Sicherheitsvorschriften
Einhaltung aller sonstigen vertraglichen Obliegenheiten, hierunter fällt z.B. auch die VdS Richtlinie 2046 „ Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt“
Um sicher zu sein sollte ein Gespräch mit dem Versicherer geführt werden und das Ergebnis schriftlich niedergelegt werden.
Ihr Sachverständiger